Für eine von einer zollbeamtin oder einem zollbeamten außerhalb des amtsplatzes durchgeführte warenabfertigung von 20 minuten dauer eine gesamtgebühr von 67,50 euro (45 euro grundgebühr plus 22,50 euro zwei viertel des stundengebührensatzes von 45 euro) festgesetzt werden. Nachdem die waren im rahmen der überführung zur ausfuhr überlassen wurden, befinden sie sich in der überwachung, bis der ausgang aus dem zollgebiet der union durch die ausgangszollstelle bestätigt wird.
Nachdem die waren im rahmen der überführung zur ausfuhr überlassen wurden, befinden sie sich in der überwachung, bis der ausgang aus dem zollgebiet der union durch die ausgangszollstelle bestätigt wird. Für eine von einer zollbeamtin oder einem zollbeamten außerhalb des amtsplatzes durchgeführte warenabfertigung von 20 minuten dauer eine gesamtgebühr von 67,50 euro (45 euro grundgebühr plus 22,50 euro zwei viertel des stundengebührensatzes von 45 euro) festgesetzt werden.
Nachdem die waren im rahmen der überführung zur ausfuhr überlassen wurden, befinden sie sich in der überwachung, bis der ausgang aus dem zollgebiet der union durch die ausgangszollstelle bestätigt wird.
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